| Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens: |
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 | Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (Bei Wohngebäuden nur die "Außenhaut"). |
 | Umbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, z. B. Stützenfreimachung von Scheunen. |
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| Maßnahmen zu Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters - Bausubstanz mit ortsbildprägendem, -bestimmendem Charakter: |
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 | Instandsetzung und gestalterische Verbesserung an nicht landwirtschaftlichen Gebäuden |
 | Dach- und Fassadenerneuerung |
 | Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände |

| Rückbau oder Vermeidung baulich "moderner" Details, wie zugemauerte, ehemalige Scheunentore, wie den Maßstab zerstörende Türen, Fenster, Windfänge, Glasbausteine etc. |
 | Fachwerkerneuerung, -renovierung, sowie eine entsprechende Farbgestaltung |
 | Fachwerkfreilegung, Wiederherstellung charakteristischer Verkleidungen (z. B. Pfannen- oder Schieferbehang). |
 | Erneuerung der Grundmauern, Auswechseln von abgängigen konstruktiven Teilen |
 | Erneuerung der Türen, Tore und Fenster |
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| Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumen und Außenanlagen: |
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 | Erstellung harmonischer Garten und Hofabschlüsse |
 | Erhaltung alter Einfriedungen aus Feld oder Bruchsteinen sowie der Torpfeiler und materi altypische Renovierung |
 | Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen |
 | Gestaltung der Hof- und Freiflächen der (landwirtschaftlichen) Betriebe mit Pflasterbelägen und Anpflanzungen |
 | Ersatz ortsuntypischer Einfriedungen, wie z. B. Betonmauern durch Ziegelsteinmauern oder Zäune etc. |
 | Restaurierung und Anstrich kunstvoller Eisen- und Holzzäune |
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| Für die Gemeinde sind folgende Maßnahmen möglich: |
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 | Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, mit besonderem Anspruch an die Gestaltung, auch im Interesse der Verbesserung der Ortsansicht |
 | Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich und zur Sanierung innerörtlicher Gewässer |
 | Maßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden der Gemeinde (Außenhaut s. o.) |
 | Diverse Maßnahmen aus dem Landesprogramm |
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| Hinweis: Das Mindestinvestitionsvolumen im öffentlichen Bereich beträgt 10.000,-- € Nettokosten (Anteilsfinanzierung). Zuschusshöhe: 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer. |
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