Steuern und Gebühren
| Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze) |
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Grundsteuer A: 390 v.H. (Landwirtschaft) Grundsteuer B: 390 v.H. Gewerbesteuer: 330 v.H.
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 1. Hund jährlich: 60,- Euro  2. Hund jährlich: 90,- Euro  jeder weitere Hund jährlich: 114,- Euro  Zwingersteuer jährlich: 75,- Euro (ermäßigt: 30,- Euro)
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Der Text der Vergnügungssteuersatzung, welcher die aktuellen Steuersätze enthält, kann hier  heruntergeladen werden.
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| Gebühren für die Friedhöfe und Friedhofskapellen |
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Den Text der Friedhofsgebührensatzung mit Gebührentabelle können Sie sich hier  ansehen.
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 3,10 Euro/qm
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| Gebühren für die Nutzung der Kindergärten |
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Die Gebührenhöhe richtet sich nach den durchschnittlichen Monatseinkünften (netto) der Eltern eines Jahres. Zu den Einkünften sind auch die Zahlungen des Kindergeldes, des Wohngeldes, der Eigenheimzulage, Kapitaleinkünfte jeglicher Art, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ggf. Steuerrückerstattungen hinzuzurechnen. Abgezogen werden hingegen Werbungskosten, Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat) und Gewerkschaftsbeiträge. Aus dem so ermittelten durchschnittlichen Monatseinkommen und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen wird gem. Tabelle 1 der Kindergartengebührensatzung ( ) die Gebührenhöhe festgestellt. Im Land Niedersachsen haben Kinder einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht gemäß Nds. Schulgesetz unmittelbar vorausgeht. Für "Kann-Kinder", die vor Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult werden, werden die geleisteten Gebühren nachträglich erstattet.
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