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Gestaltungssatzungen
Gestaltungssatzungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und Gestaltung des für diesen Siedlungsteil typischen Erscheinungsbilds und sollen Disharmonien auch in Hinblick auf den historischen Ortskern und den neueren Baugebieten des Ortes vermeiden. Neubauten und bauliche Änderungen bestehender Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzungen müssen sich nach Maßgabe der örtlichen Bauvorschriften in das Orts- und Straßenbild einfügen.
Das Bemühen um den Erhalt des dörflichen Erscheinungsbilds hat seinen Ausdruck auch darin gefunden, dass seit Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts parallel zu baulichen Siedlungserweiterungen oder innerörtlichen Neustrukturierungen, für die ein Bebauungsplan notwendig wurde, auch immer eine örtliche Bauvorschrift erlassen wurde. Nahezu allen örtlichen Bauvorschriften ist gemeinsam, dass dort mindestens Regelungen zur Dachneigung, zur Dachfarbe, zur Textur der Dächer von Hauptgebäuden enthalten sind. Bei den Wohngebieten bestehen zudem Vorschriften für die straßenseitigen Einfriedungen.
Örtliche Bauvorschrift Barbecke
Örtliche Bauvorschrift Broistedt
Örtliche Bauvorschrift Klein Lafferde
Örtliche Bauvorschrift Lengede
Örtliche Bauvorschrift Woltwiesche