Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
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Ausstellung einer Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn im Gemeindegebiet der Tod eingetreten ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt, die über die erforderlichen Unterlagen informiert sind.
In der Regel sind dies:
- Todesbescheinigung (wird vom Not- oder Hausarzt ausgestellt)
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Geburtsurkunde
- ggfs. Heirats- bzw. Eheurkunde
- ggfs. Scheidungsurteil
- ggfs. Sterbeurkunde des Ehegatten
Welche Gebühren fallen an?
- Sterbeurkunde 10,00 EUR
jede weitere bei gleichzeitiger Ausstellung 5,00 EUR - Sterbeurkunden für die Sozialversicherungsträger sind kostenlos
Zahlungsarten
- Rechnung
- Barzahlung
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.