Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt am Wohnort anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt das Standesamt auch in einem persönlichen Gespräch.
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt am Wohnort anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt das Standesamt auch in einem persönlichen Gespräch.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Lengede haben.
Eine Anmeldung zur Eheschließung kann nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.
Die erforderlichen Unterlagen für deutsche Staatsangehörige entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Anmeldung zur Eheschließung".
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerin.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat.
Eine Reservierung Ihres Trautermins in Lengede können Sie allerdings auch schon früher vornehmen lassen.
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.