Wenn Sie einen Garagenflohmarkt auf Ihrem eigenen Grundstück veranstalten wollen, benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung.
Es muss aber Folgendes beachtet werden:
- Es dürfen nur gebrauchte Sachen verkauft werden.
- Der Flohmarkt darf nicht regelmäßig (wöchentlich) stattfinden.
- Verkauf von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Gaststättenbetrieb) sind anzeigepflichtig (4 Wochen vorher).
Beim Verkauf von alkoholischen Getränken bedarf es zusätzlich eines Führungszeugnisses. - Öffentliches Musikspielen muss bei der GEMA bzw. den entsprechenden Rechteinhabern angemeldet werden.
- Wenn der Flohmarktstand das eigene Grundstück verlässt (Straße oder Bürgersteig) bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde.
Es empfiehlt sich, wenn sich mehrere Häuser der Straße zusammenfinden und Sie eventuell auf den Bürgersteig ausweichen, die gesamte betroffene Nachbarschaft schriftlich einzubinden und um Kenntnisnahme zu bitten.
Wenn Sie Werbung für Ihren Garagenflohmarkt machen möchten, benötigen Sie eine Plakatierungsgenehmigung.