Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude sind 3 Parkbuchten, neben dem Gebäude sind weitere 15 Parkplätze und hinter dem Gebäude nochmal 32 Parkplätze vorhanden.
Zudem befindet sich ein weiterer besonders gekennzeichneter Parkplatz neben dem Gebäude. Dort besteht die Möglichkeit ein Elektroauto kostenfrei zu laden.
Anzahl: 50
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1