Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Inhaltsbereich
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 3 Monate, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
- Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr:59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr:82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre - Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.