Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude sind 3 Parkbuchten, neben dem Gebäude sind weitere 15 Parkplätze und hinter dem Gebäude nochmal 32 Parkplätze vorhanden.
Zudem befindet sich ein weiterer besonders gekennzeichneter Parkplatz neben dem Gebäude. Dort besteht die Möglichkeit ein Elektroauto kostenfrei zu laden.
Anzahl: 50
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1