Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann jedoch ein weiterer, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden.
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann jedoch ein weiterer, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude sind 3 Parkbuchten, neben dem Gebäude sind weitere 15 Parkplätze und hinter dem Gebäude nochmal 32 Parkplätze vorhanden.
Zudem befindet sich ein weiterer besonders gekennzeichneter Parkplatz neben dem Gebäude. Dort besteht die Möglichkeit ein Elektroauto kostenfrei zu laden.
Anzahl: 50
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1