Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
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Veranstaltung: Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In Bezug auf Veranstaltungssicherheit ist zu beachten:
1. Infoblatt zur Veranstaltungssicherheit
2. Feststellungsbogen für Veranstaltungen
Welche Gebühren fallen an?
Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 8 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.