Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und soweit vorhanden Ihr Reisepass zu ändern.
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und soweit vorhanden Ihr Reisepass zu ändern.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in die Sie gezogen sind.
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bußgeld: 0,001 € - 1.000,00 €
Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude sind 3 Parkbuchten, neben dem Gebäude sind weitere 15 Parkplätze und hinter dem Gebäude nochmal 32 Parkplätze vorhanden.
Zudem befindet sich ein weiterer besonders gekennzeichneter Parkplatz neben dem Gebäude. Dort besteht die Möglichkeit ein Elektroauto kostenfrei zu laden.
Anzahl: 50
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1