Eine Behinderung oder drohende Behinderung und den Bedarf an Eingliederungshilfe stellt die zuständige Stelle des Ortes fest, an welchem das Kind wohnt.
Entsprechend des von der zuständigen Stelle festgestellten Bedarfs an Eingliederungshilfe wird auf Antrag dem Kind mit Behinderung eine Leistung gewährt. Die folgenden Leistungen sind möglich:
Integrative Kindergartenbetreuung
Das Angebot einer integrativen Kindergartenbetreuung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr. In einer integrativen Kindergartengruppe werden Kinder mit Behinderungen und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut.
Heilpädagogischer Kindergarten für Kinder mit einer geistigen Behinderung bzw. einer Körperbehinderung
Der heilpädagogische Kindergarten bietet eine Betreuung und Förderung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr an, die eine geistige oder körperliche Behinderung haben oder davon bedroht sind und einen teilstationären Förderbedarf haben.
Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung
Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung sind teilstationäre Einrichtungen, in denen Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Sprach- oder Hörbehinderung – in der Regel nach Vollendung des 4. Lebensjahres – betreut werden. In diesen Sonderkindergärten werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen erbracht.
Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheil- und Sonderkindergärten haben sich auf die Förderung und Betreuung behinderter Kinder spezialisiert und bieten keine integrative Betreuung an.
Über die vorhandenen Angebote in Wohnortnähe und die aufgrund des Förderbedarfs des Kindes mögliche Förderung können die Eltern sich von der zuständigen Stelle beraten lassen.
Weiterführende Informationen:
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zur "Fachberatung Hören und Sehen/Allgemeinpädagogischer Dienst des Landesarztes" auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie