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Ortsrecht
Unter den Begriff des Ortsrechts werden alle Vorschriften zusammengefasst, die nur im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde Lengede) ihre Wirkung entfalten.
In der Regel sind dies die sogenannten Satzungen, zu deren Erlass die Gemeinde Lengede im Rahmen ihrer verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltung befugt ist.