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Schiedspersonen
Eine Schiedsperson führt ehrenamtlich Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie spricht keine Urteile, sondern ist bestrebt, Vergleiche zu erzielen und ist sozusagen als "vorgerichtliche Instanz" zu sehen.
Die Schiedsperson arbeitet kostengünstig, ist völlig unparteiisch und zur Verschwiegenheit (durch Eid) verpflichtet. Es werden lediglich geringe Verfahren- und Sachkosten (z.B. Porto) berechnet.
Ein abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Hauptwohnsitz hat.
Hier können Sie die aktuelle/n Schiedsperson/en und deren Vertreter/innen einsehen.