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Elektronische Kommunikation
© Maksim Kabakou/FotoliaDie Gemeinde Lengede bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. In Verwaltungsverfahren gelten die Regelungen des § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Lengede hat folgende Zugänge für die elektronische Kommunikation eröffnet. Es gelten dabei die hier einzeln aufgeführten Rahmenbedingungen.
Vorgänge, bei denen keine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine E-Mail zu senden. Als Adressaten stehen Ihnen die zentrale Emailadresse der Gemeinde Lengede (info@lengede.de) sowie alle weiteren auf dieser Internetseite genannten Emailadressen der einzelnen Organisationseinheiten und Bediensteten zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass bei diesem Übermittlungsweg das Übermittlungsrisiko bei Ihnen liegt und dass nur unverschlüsselte und unsignierte Emails empfangen und verarbeitet werden können.
Verschlüsselte und/oder signierte Nachrichten können ausschließlich über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP-Postfach) an die zentrale Poststelle der Gemeinde Lengede (Govello-ID: safe-sp1-1356075174188-011911941) übersandt werden.
Vorgänge bei denen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist
Solche Nachrichten (Mitteilung und Anlagendokumente) müssen zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes (SigG) versehen sein.
Für den Empfang solcher signierten Nachrichten steht ihnen ausschließlich das EGPV-Postfach der zentralen Poststelle der Gemeinde Lengede (Govello-ID: safe-sp1-1356075174188-011911941) zur Verfügung.
Vorgänge, bei denen ein online-Formular zur Verfügung gestellt wird
Auf der Internetseite der Gemeinde Lengede werden Inhalte angeboten, wo Daten mittels Eingabefelder erfasst werden, die anschließend elektronisch direkt an die Gemeinde Lengede versandt werden (online-Formulare).
Diese online-Formulare dürfen nur für die Übermittlung von Daten für den jeweils dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Es handelt sich bei dieser Kommunikationsform nicht um eine schriftformersetzende elektronische Kommunikation gem. § 3a Abs. 2 S. 4 und 5 VwVfG. Daher kann das allgemeine Kontaktformular, welches ebenfalls ein solches online-Formular ist, nur für Vorgänge verwendet werden, bei denen keine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist.
Beachten Sie bitte, dass auch bei dieser Kommunikationsform das Übermittlungsrisiko bei Ihnen liegt.
Welche Dateiformate sind zugelassen/nicht zugelassen
Übermittelte Dateien können eine Gefahr für die vorhandene IT-Struktur darstellen. Aus diesem Grund können nicht alle Dateiformate uneingeschränkt angenommen werden.
Bei der Gemeinde Lengede werden grundsätzlich alle Dateien der folgenden Formate angenommen und verarbeitet:
Adobe Acrobat-Reader (.pdf)
Bilddokumente (.jpg; .tiff)
Textdateien (.txt)
Weiterhin kann der Empfang der folgenden Formate vorher mit den betreffenden Empfängern vereinbart werden:
Microsoft Word (.docx)
Microsoft Excel (.xlsx)
Microsoft PowerPoint (.pptx)
Dateien mit der Endung .exe und Dateien mit hinterlegten Abläufen (Makros) dürfen nicht verwendet werden.
Gepackte Dateien mit der Endung .zip können nach vorheriger Absprache empfangen werden.
Elektronische Nachrichten dürfen eine Größe von 10 MB nicht überschreiten.
Rückmeldung bei elektronischer Kommunikation
Die Rückmeldung bei einer von Ihnen auf elektronischem Weg begonnenen oder fortgeführten Kommunikation kann ebenfalls auf dem gleichen elektronischen Kommunikationsweg oder auch in schriftlicher Form per Post erfolgen.
Weitere Hinweise
Diese Ausführungen betreffen nur die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Lengede. Andere Empfängerangaben, die auf dieser Internetseite verlinkt sind (z.B. von externen Behörden, Einrichtungen oder Personen), fallen nicht unter diese Regelungen und haben ggf. eigene, anderslautende, Rahmenbedingungen geschaffen.