© Gemeinde LengedeGehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege sind grundsätzlich bis zur Straßenmitte zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1m neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
Die Lagerung von Schnee und Eis hat so zu erfolgen, dass der Verkehr nicht behindert wird. Grundsätzlich ist das Lagern von Schnee und Eis auf Geh-/Radwegen verboten.
Bei Tauwetter sind die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten. Tragen Sie bitte zudem Sorge dafür, dass der Ablauf von Schmelzwasser gewährleistet ist.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie der Straßenreinigungssatzung auf unserer Homepage unter:
https://www.lengede.de/buergerservice/dienstleistungen/strassenreinigung